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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bunte & Klein GmbH

Den Lieferungen und Leistungen der Bunte & Klein GmbH, Leichlingen, liegen ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Abweichende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, wenn der Einbeziehung nicht sofort schriftlich widersprochen wird.

§ 1 Vertragsschluss

Angebote von Bunte & Klein sind unverbindlich. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Bunte & Klein schriftlich bestätigt wurden. Der schriftlichen Bestätigung kommt die Rechnungsstellung gleich.

§ 2 Preise, Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise von Bunte & Klein verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive der Kosten des Transportes und der Verpackung.
  2. Falls die Lieferung der Ware vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll, behält sich Bunte & Klein im Falle steigender Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und Frachten sowie sonstiger behördlichen Abgaben eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Preises vor.
  3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von fünf Prozentpunkten und in sonstigen Fällen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem EZB-Satz fällig. Bunte & Klein behält sich ausdrücklich weitere Ansprüche vor. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 3,00 € erhoben.
  4. Die Aufrechnung mit der Vergütung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 3 Lieferung

  1. Der Lieferzeitpunkt richtet sich, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, nach den allgemeinen Lieferzeiten von Bunte & Klein. Der Lieferzeitpunkt verlängert sich im Falle der von Bunte & Klein unverschuldeten Verzögerung um einen entsprechend angemessenen Zeitraum. Teilleistungen sind, soweit dem Käufer zumutbar, zulässig.
  2. Kommt Bunte & Klein mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer zunächst eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. die Post AG auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn Bunte & Klein den Transport beauftragt hat bzw. die Kosten hierfür übernimmt. Dieser Absatz findet keine Anwendung bei Verbrauchern.
  4. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Dieser Absatz findet keine Anwendung bei Verbrauchern.

§ 4 Annahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung dennoch auf ihn über. In diesem Fall ist Bunte & Klein berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  2. Verweigert der Käufer die Annahme ganz oder teilweise oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so steht Bunte & Klein an Stelle der Kaufpreiszahlung ein Schadensersatz in Höhe von 20 % des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag zu.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen behält sich Bunte & Klein das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren vor. Alle gelieferten Softwareprodukte sind technisch gegen Lizenzverletzungen / Lizenzmissbrauch geschützt und werden mit einer zeitlich befristeten Nutzungslizenz von 3 Monaten ausgeliefert. Nach vollständiger Entrichtung der Lizenzgebühr (Rechnung) erhält der Käufer binnen 24 Stunden eine Freischaltung zur unbefristeten Nutzung seiner Softwarelizenz. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die dem Käufer aus dem Ablauf der befristeten Nutzungslizenz entstehen. (Stilllegung der Softwarenutzung)
  2. Verfügt der Käufer vor Übergang des Eigentums auf seine Person über die Gegenstände, so tritt er die aus der Verfügung resultierenden Rechte an Bunte & Klein ab. Bunte & Klein nimmt bereits jetzt sämtliche Abtretungen an.
  3. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter hat der Käufer Bunte & Klein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er hat umgehend alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe erforderlich sind.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Dem Käufer wird an der überlassenen Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
  2. Auf Verlangen von Bunte & Klein ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte über den Einsatzort und -umfang der zur Nutzung überlassenen Software zu geben.

§ 7 Gewährleistung Hardware

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Hardware durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein geltend zu machen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
  2. Im Falle von Mängelrügen ist die beanstandete Hardware, soweit möglich in der Originalverpackung, unter Angabe der Beanstandung, unverzüglich zurückzusenden. Der Käufer trägt bei Sendungen an Bunte & Klein das Transportrisiko.
  3. Das Gewährleistungsrecht ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Falls der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Mängel, die auf Verletzung der Anzeigepflicht oder unsachgemäße bzw. mit den Vorschriften des Herstellers über die Behandlung und Pflege der Hardware nicht übereinstimmende Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Einwirkungen den Mangel nicht herbeigeführt haben.

§ 8 Gewährleistung Software

  1. Bunte & Klein übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Programmfunktion den Anforderungen des Käufers genügen oder die Software in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeitet. Auch übernimmt Bunte & Klein keine Gewähr für die Auswahl und die Nutzung der Software durch den Käufer, sowie für das Erreichen von mit der Software beabsichtigter Ergebnisse.
  2. Das Gewährleistungsrecht ist zunächst auf die Ersatzlieferung beschränkt. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer trägt bei Sendungen an Bunte & Klein das Transportrisiko.
  3. Bunte & Klein übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aufgrund von Veränderungen irgendwelcher Art an der Software oder unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer oder Dritte entstanden sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Einwirkungen für den Mangel nicht verantwortlich sind.

§ 9 Haftung

  1. Bunte & Klein haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und hierbei beschränkt auf den für im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags vorhersehbaren Schaden.
  2. Die Haftung für anfängliches Unvermögen und das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software- bzw. Hardwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Parteien nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Absatz 2 entsprechend heranzuziehen.
  4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Subunternehmer von Bunte & Klein.
  6. Eine Haftung von Bunte & Klein für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bzw. die Geltung des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Serviceleistungen

  1. §§ 1, 2, 5, 6, 9 und 11 der Geschäftsbedingungen finden auf Serviceleistungen entsprechend Anwendung. Im Übrigen ist § 10 für Serviceleistungen abschließend, es sei denn, es wird in den anderen Regelungen ausdrücklich hierauf verwiesen.
  2. Der Besteller hat für sämtliche Serviceleistungen alle Vorkehrungen zu treffen, die für den ungehinderten Beginn und die zügige Durchführung der Leistung erforderlich sind.
  3. Die Preise der jeweilige Serviceleistung richtet sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste von Bunte & Klein. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung um bis zu 15 % überschritten werden.
  4. Der Besteller ist bei Überlassung der Serviceleistung verpflichtet, diesen zu prüfen und offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen nach Überlassung schriftlich und unter Darlegung der Mängel anzuzeigen.
  5. Der Besteller ist verpflichtet, die Serviceleistung abzunehmen und dies schriftlich gegenüber Bunte & Klein zu erklären. Geringe Abweichungen und Mängel berechtigten den Besteller nicht dazu, die Abnahme zu verweigern. Erklärt sich der Besteller nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Überlassung der Serviceleistung, gilt die Serviceleistung als abgenommen.
  6. Bunte & Klein übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aufgrund von Veränderungen irgendwelcher Art an der Serviceleistung oder unsachgemäßer Behandlung durch den Besteller oder Dritte entstanden sind, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Einwirkungen für den Mangel nicht verantwortlich sind.
  7. Die Beseitigung der Mängel erfolgt durch Nachbesserung. Falls der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, bleibt dem Besteller das Recht vorbehalten, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller trägt bei Sendungen an Bunte & Klein das Transportrisiko.

§ 11 Seminare

  1. Seminaranmeldungen in der Bunte & Klein Akademie können schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) oder telefonisch erfolgen und werden nach Eingang im Rahmen des verfügbaren Platzes fest gebucht. Ist ein Seminar zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht, besteht kein Teilnahmeanspruch.
  2. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für das Seminar, die Seminarunterlagen und Verpflegung enthalten. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Preisänderungen sind zu jederzeit vorbehalten.
  3. Stornierungen seitens des Teilnehmers bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn sind kostenfrei. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50% des Seminarpreises. Bei Abmeldungen nach diesem Zeitpunkt wird der gesamte Seminarpreis fällig. Selbstverständlich kann der angemeldete Teilnehmer vertreten werden.
  4. Umbuchungen eines Seminartermins der Bunte & Klein Akademie auf den nächstfolgenden sind bis zu einer Woche vor dem Seminar einmalig kostenfrei möglich. Weitere Umbuchungen unterliegen den Stornierungsbedingungen.
  5. Die Bunte & Klein GmbH behält sich das Recht vor, ein ausgeschriebenes Seminar bis zu 1 Woche vor Beginn aufgrund von Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
  6. Die Haftung für Personen und Sachschäden, außer solche die grob fahrlässig verursacht während der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Die Bunte & Klein GmbH kann für Schäden aus höherer Gewalt wie Unfall, Krankheit, Todesfall usw. nicht haftbar gemacht werden.

§ 12 Vor-Ort-Schulungen und Beratung

  1. Beratungsleistungen vor Ort beim Kunden werden auf Basis von Tagessätzen aus der aktuellen Preisliste abgerechnet. Für solche Beratungstermine sind maximal 3 gleichzeitig teilnehmende Personen seitens des Kunden zugelassen. Sollten darüber hinaus Personen an der Beratung teilnehmen, hat Bunte & Klein das Recht einen Aufpreis pro zusätzliche Person zu berechnen.
  2. Für Schulungen beim Kunden vor Ort werden die Preise grundsätzlich pro teilnehmende Person erhoben. Kosten für zusätzliche Seminarunterlagen, das mobile Schulungscenter und Fahrtkosten/Spesen werden separat abgerechnet.
  3. Die Stornierung oder Verschiebung eines Vor-Ort-Schulungs- oder Beratungseinsatzes ist bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei. Bei Stornierungen bis 3 Arbeitstage vor dem Termin erheben wir 50% des Tagessatzes, ab 3 Arbeitstagen vorher werden 80% des Tagessatzes fällig.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von Bunte & Klein schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei der Änderung der Schriftformklausel.
  2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
  3. Der Käufer kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Einwilligung von Bunte & Klein an Dritte abtreten.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz von Bunte & Klein. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen solche Regelungen, die auf die Anwendung des Rechts anderer Staaten verweisen.

 

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